Für die Benutzung der Landesbibliothek werden, abgesehen von den in der vorliegenden Gebührenordnung angegebenen Fällen, keine Gebühren erhoben. Den Benutzern stehen insbesondere die Auskunfts- und Beratungsdienste sowie die Informationsmittel der Landesbibliothek, insbesondere Kataloge, Bibliographien, Nachschlagewerke, Datenbanken und Onlinedienste einschließlich der dazugehörigen Geräte, kostenlos zur Verfügung. Die Landesbibliothek unterstützt zudem die Benutzer im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Informationssuche und bei bibliographischen Recherchen.

Für die anfallenden Kosten bei verspäteter Medienrückgabe, für die Erstellung von Kopien und Ausdrucken sowie für die Durchführung von Fernleihbestellungen werden anteilsmäßig folgende Gebühren von den Benutzern der Landesbibliothek erhoben:

1. Mahngebühren (Versäumnisgebühren)

Bei verspäteter Rückgabe werden pro Medium die folgenden Mahngebühren erhoben:

1. Mahnung (1 Tag nach Ablauf der Leihfrist)
2,00 € für jedes Medium 
2. Mahnung (14 Tage nach Ablauf der Leihfrist) 4,00 € für jedes Medium 
3. Mahnung (28 Tage nach Ablauf der Leihfrist)  6,00 € für jedes Medium
4. Mahnung (42 Tage nach Ablauf der Leihfrist)  8,00 € für jedes Medium 

Jede weitere Mahnung ergeht alle 14 Tage und erhöht die Mahngebühr um 2,00 € für jedes Medium.

2. Benutzerausweis

Die Erstellung des ersten Bibliotheksausweises ist kostenlos und berechtigt den Benutzer zum Entlehnen von Medien aus der Landesbibliothek. Bei Verlust des Ausweises erhält der Benutzer gegen einen Kostenersatz von 3,00 € einen neuen Benutzerausweis. Der Verlust des Bibliotheksausweises ist der Bibliothek sofort zu melden, damit der Ausweis für die Ausleihe gesperrt werden kann.

3. Fernleihe und Document delivery

Bei erfolgreicher Lieferung entstehen dem Benutzer folgende Kosten:

Pauschalgebühr je bestelltes und eingetroffenes Buch
4,00 € 
Grundgebühr je Aufsatz
1,00 € 
+ pro kopierte Seite (A4 / A3)  0,25 € 

Die Bibliothek behält sich vor, Lieferanten und Lieferwege selbst zu bestimmen.

4. Fotokopien, Ausdrucke und Scans 

Die Landesbibliothek stellt ihren Benutzern sowohl Kopiergeräte als auch Drucker zur Verfügung. Preise für Ausdrucke und Kopien:

A4 s/w  0,10 € 
A3 s/w  0,20 € 
A4 Color  0,30 € 
A3 Color 0,40 €

Auf den Aufsichtscannern im Foyer und im Lesesaal können kostenlos Scans erstellt und in folgenden Formaten auf USB-Stick abgespeichert werden: jpeg, pdf singlepage, pdf multipage, tiff singlepage, tiff multipage.
Die Kosten für Ausdrucke entsprechen den oben angeführten Spesen und werden über Kopierkarten verrechnet.

5. Verlust oder Beschädigung von Werken

Bei Verlust oder Beschädigung von Werken oder anderem Bibliotheksgut ist vollwertiger Ersatz zu leisten. Soweit das Medium noch im Handel erhältlich ist, ist vom Benutzer der Buchhandelspreis zu entrichten. Bei Medien, die nur mehr antiquarisch nachgekauft werden können, sind vom Benutzer der Angebotspreis und zusätzlich ein Spesenersatz von 5,00 € zu entrichten. Ist auch diese Beschaffungsform nicht möglich, ist vom Benutzer der Buchhandelspreis für einen gleichwertigen Nachkauf zu entrichten. Sind Verluste aus den Sonderbeständen der Landesbibliothek über keinen der oben genannten Wege zu ersetzen, werden dem Benutzer die effektiven Fernleihkosten, Kopier- und Buchbindespesen angelastet.

6. Garderobenschränke

Die Landesbibliothek stellt ihren Benutzern Schlüssel zu den Garderobenschränken kostenlos zur Verfügung. Bei Verlust des Schlüssels wird ein Kostenersatz von 30,00 € verlangt.

Mit dem Inkasso der Gebühren ist das Bibliothekspersonal beauftragt, das den Ausleihdienst versieht.