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Information

Das Pflichtexemplarrecht dient der Sicherung des kulturellen Erbes auf nationaler und regionaler Ebene. Zum Aufbau des nationalen und regionalen Archivs müssen von jeder Publikation insgesamt vier Exemplare abgegeben werden.

Für den Aufbau des nationalen Archivs sind die Nationalbibliotheken in Rom und Florenz zuständig – für den Aufbau des regionalen Archivs die deutsche Landesbibliothek Dr. Friedrich Teßmann und die italienische Landesbibliothek Claudia Augusta. Dort werden die Publikationen bewahrt und erschlossen.

Die Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie hier.