Mit Staatsgesetz Nr. 106 vom 15. April 2004 sowie der darauf aufbauenden Durchführungsverordnung DPR 252/2006 ist das sogenannte Pflichtexemplarrecht neu geregelt worden.
Mit der Neuregelung wurde zum einen eine Anpassung an heutige Publikationsformen erreicht. Andererseits hat sich auch sein Zweck geändert. Stand einst der Aspekt der Kontrolle im Vordergrund – ablesbar am früheren Titel -diritto di stampa- so dient das Pflichtexemplarrecht heute der Sicherung des kulturellen Erbes. Dementsprechend ist auch eine neue Bezeichnung –deposito legale- gewählt worden.
So sollen zur Sicherung des kulturellen Erbes zwei Archive geschaffen werden, eines auf nationaler Ebene, ein weiteres auf regionaler Ebene. Um dies zu erreichen, verpflichtet Sie das Gesetz von jeder Publikation vier Exemplare abzugeben.
Zum Aufbau des nationalen Archivs ist jeweils ein Exemplar an die Nationalbibliotheken in Rom und Florenz zu senden. Die Adressen finden Sie in der Kurzinfo.
Zum Aufbau des regionalen Archivs wurde mit den Beschlüssen der Landesregierung Nr. 1503 vom 7. Mai 2007 sowie Nr. 1772 vom 6. Juli 2009 der Landesbibliothek Dr. Friedrich Teßmann zusammen mit der italienischen Landesbibliothek Claudia Augusta das Pflichtexemplarrecht übertragen. Um Ihnen die Abgabe so einfach wie möglich zu gestalten, haben die beiden Landesbibliotheken bis zum Einzug in das gemeinsame Bibliothekenzentrum zwei Ablieferungsadressen eingerichtet, eine für die Abgabe von allen gedruckten Werken, eine zweite für die Ablieferung von audiovisuellen Medien.
An die Ablieferungsadresse Regionales Pflichtexemplarrecht - Ablieferungsstelle Gedruckte Medien, Armando-Diaz-Str. 8, 39100 Bozen sind jeweils zwei Exemplare folgender Mediengattungen zu schicken:
1) Zeitungen und Zeitschriften in deutscher und ladinischer Sprache
2) Bücher, Broschüren, geographische und topographische Karten, Atlanten, Plakate, Flugblätter, Depliants, Prospekte, Notendrucke und ähnliche Publikationen im Zusammenhang mit öffentlichen Veranstaltungen von Körperschaften und Vereinen sowie Kunstgrafiken und Fotographien, die zur Veröffentlichung bestimmt sind (in allen Sprachen).
An die Ablieferungsstelle Regionales Pflichtexemplarrecht - Ablieferungsstelle Audiovisuelle Medien, Mendelstr. 5, 39100 Bozen sind jeweils zwei Exemplare folgender Mediengattungen zu schicken:
1) Zeitungen und Zeitschriften in italienischer Sprache
2) Musik- und Videoproduktionen, Kunstgrafiken und Kunstvideos, Filme (auch digital gestützt), Mikroformausgaben (auf fotochemischen Datenträgern wie z.B. Negative), allgemein Dokumente auf informatischen Datenträgern (z.B. CD-ROMs, DVDs usw.) (in allen Sprachen).



