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Pflichtexemplare

Mit Staatsgesetz Nr. 106 vom 15. April 2004 sowie der darauf aufbauenden Durchführungsverordnung DPR 252/2006 ist das sogenannte Pflichtexemplarrecht neu geregelt worden.
Mit der Neuregelung wurde zum einen eine Anpassung an heutige Publikationsformen erreicht. Andererseits hat sich auch sein Zweck geändert. Stand einst der Aspekt der Kontrolle im Vordergrund – ablesbar am früheren Titel -diritto di stampa- so dient das Pflichtexemplarrecht heute der Sicherung des kulturellen Erbes. Dementsprechend ist auch eine neue Bezeichnung –deposito legale- gewählt worden.

Informationen

Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zum Pflichtexemplarrecht und den regionalen Ablieferungsstellen.

Kurzinfo
Hier erfahren Sie in Kurzform, was Sie als verpflichtende Stelle berücksichtigen müssen.

Vordrucke
Vordrucke für die Abgabe von Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, audiovisuellen Medien; Vorlage für Etiketten, die auf jedem abgelieferten Exemplar und auf den dazugehörenden Umschlägen anzubringen sind.

Gesetze
Hier können Sie die entsprechenden staatlichen und regionalen Gesetze, das Pflichtexemplar betreffend, nachlesen.


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I-39100 Bozen
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