Ein kulturelles Gedächtnis Südtirols

11.02.2010

Bibliotheken, Archive und Museen haben eines gemeinsam. Mit ihren Beständen bilden sie zusammen das kulturelle Gedächtnis einer Gemeinschaft. Die Landesbibliothek Dr. Friedrich Teßmann und die italienische Landesbibliothek Claudia Augusta können diese Aufgabe durch die Übertragung des Pflichtexemplarrechts nun noch besser wahrnehmen.

Wer schon einmal ein Buch aus dem 17. oder 18. Jahrhundert in die Hand nehmen konnte, dem wird vielleicht aufgefallen sein, dass in vielen Werken eine Druckgenehmigung enthalten ist. Seit dem ausgehenden 16. Jahrhundert war es nämlich üblich, dass der Verleger oder der Drucker eines Werkes vor dem Druck bei seiner Obrigkeit um die Druckerlaubnis ansuchte und zu diesem Zweck ein Exemplar zur Genehmigung einreichte. Diese Zeiten sind vorbei, doch haben sich manche Gewohnheiten sinnvoll tradiert. So ist aus dem Druckprivileg und der damit verbundenen Möglichkeit zur Zensur das sogenannte Pflichtexemplarrecht entstanden. Mehrere Exemplare eines Werkes sind bei genau definierten Stellen abzugeben, doch dient die Verpflichtung heute der Sicherung des gedruckten und digitalen kulturellen Erbes. In den letzten Jahren hat sich das Pflichtexemplarrecht auf gesamtstaatlicher Ebene geändert und so hatte die Landesregierung die Möglichkeit, die für Südtirol zuständigen Bibliotheken auszuwählen. Es sind die beiden Landesbibliotheken, die mit dem Aufbau eines regionalen Archivs aller Druckerzeugnisse der Provinz betraut wurden und an die jeweils zwei Exemplare einer Publikation abzuliefern sind. So wird sichergestellt, dass auch die Generation unserer Kinder und Enkel die Ideen und Gedanken ihrer Vorfahren nachlesen und sich mit ihnen auseinandersetzen können. Weitere Informationen sind über die Webseiten der beiden Bibliotheken (www.tessmann.it; www.bpi.claudiaugusta.it) oder direkt bei der Teßmann und der Claudia Augusta zu erhalten.