Was ist genau zu tun?


Verpflichtende Stellen

Zuständig für die Abgabe ist der Verleger bzw. der rechtlich verantwortliche Herausgeber. Fehlt ein solcher, ist die Druckerei zur Abgabe verpflichtet.


Frist

Innerhalb von 60 Tagen nach Veröffentlichung des Werkes hat die Abgabe zu erfolgen.


Ablieferung

Für das nationale Archiv

Ein Exemplar an die Biblioteca Nazionale Centrale di Roma für gedruckte Medien und CD-ROM

Biblioteca Nazionale Centrale di Roma
Ufficio Deposito legale
Via del Castro Pretorio, 105
I-00185 Roma

Ein Exemplar an die Biblioteca Nazionale Centrale di Firenze


Biblioteca Nazionale Centrale di Firenze
Ufficio Deposito legale
Via Antonio Magliabechi, 6
I-50122 Firenze

Ein Exemplar
an das Istituto Centrale per i Beni Sonori ed Audiovisivi für Musik- und Videoproduktionen

Istituto Centrale per i Beni Sonori ed Audiovisivi
Via Michelangelo Caetani, 32
I-00186 Roma
 
Ein Exemplar an die Biblioteca Giuridica in Rom für juristische Publikationen

Biblioteca Centrale Giuridica c/o Palazzo di Giustizia piazza Cavour
I-00193 Roma

Für das regionale Archiv
Gedruckte Werke: zwei Exemplare an

Regionales Pflichtexemplarrecht
Ablieferungsstelle Gedruckte Medien
Armando-Diaz-Str. 8
39100 Bozen
 

Audiovisuelle Medien: zwei Exemplare an

Regionales Pflichtexemplarrecht
Ablieferungsstelle Audiovisuelle Medien
Marconistr. 2
39100 Bozen

Kennzeichnung

Das Gesetz sieht zudem vor, dass auf jedem Exemplar folgende Aufschrift vermerkt sein muss: „esemplare fuori commercio per il deposito legale agli effetti della legge 15 aprile 2004, n. 106“. Auch auf den verwendeten Umschlägen sind dieser Text sowie die Adresse des Absenders anzubringen. Um das zu vereinfachen, stellen wir auf der Homepage eine Etikettenvorlage zur Verfügung.


Liste

Der Sendung ist eine Liste in zweifacher Ausfertigung beizulegen, mit der die jeweiligen Exemplare und die jeweils abgebende Institution zweifelsfrei identifiziert werden können. Auch hier haben wir zur Vereinfachung und Vereinheitlichung eine Vorlage zusammengestellt und bitten Sie, ausschließlich diese zu verwenden. Sie steht auf der Homepages als Download im PDF- bzw. WORD-Format zur Verfügung. Sie erhalten nach der Kontrolle durch die jeweilige Bibliothek ein Exemplar der Liste gegengezeichnet zurück, was von Ihnen als Bestätigungsvermerk aufbewahrt werden muss.


Zeitungen und Zeitschriften

Die Abgabe von Zeitungen und Zeitschriften kann auch kumulativ erfolgen. Klären Sie in diesen Fällen bitte die Verfahrensweise mit der jeweils zuständigen Person ab.

Deutsche und ladinische Zeitungen und Zeitschriften:
Ester Turbiani pflichtexemplare@tessmann.it ; depositolegale@tessmann.it

Italienische Zeitungen und Zeitschriften:
Monica Marcon pflichtexemplare@bpi.claudiaugusta.it; depositolegale@bpi.claudiaugusta.it


Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie bei den folgenden verantwortlichen Personen:

Ester Turbiani, Landesbibliothek Dr. Friedrich Teßmann,
Tel. 0471 / 47 18 28, pflichtexemplare@tessmann.it

Monica Marcon, Italienische Landesbibliothek Claudia Augusta,
Tel. 0471 / 26 44 44, depositolegale@bpi.claudiaugusta.it


Kurzinfo zum Downloaden:

Pdf

Word-Dokument