"[...] Die 10m-Abstandsregelung trägt auch zum Erhalt des sozialen Friedens bei, denn niemandem gefällt es, wenn der Nachbar - um ein bildhaftes Beispiel zu nennen - in nur 3 m Entfernung vom eigenen Fenster eine Mauer hochzieht [...]." Verwaltungsgericht Bozen, Urteil Nr. 295/2014 (Umschlagtext)